Der VwGH hatte sich mit der Wirkung einer Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu befassen, bei der die bekämpfte Erledigung keine Wirksamkeit erlangt hatte.
VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131
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Der VwGH hatte sich mit der Wirkung einer Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu befassen, bei der die bekämpfte Erledigung keine Wirksamkeit erlangt hatte.
VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131
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