Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der steuerlichen Einordnung einer Rauchfangkehrerkonzession zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG; § 124 GewO
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Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der steuerlichen Einordnung einer Rauchfangkehrerkonzession zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG; § 124 GewO
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