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Mietbeihilfe vom Arbeitgeber nicht steuerfrei  

KurzinfoSWK 2007, K 3 Heft 7 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Eine Mietbeihilfe des Arbeitgebers unterliegt keiner Steuerbefreiung.

Rechtsgrundlagen: § 3 EStG

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