§ 108e Abs 3 EStG
Der Antrag auf Investitionszuwachsprämie ist bei einem über den 31.Dezember hinausreichenden Wirtschaftsjahr erst in der Abgabenerklärung des Folgejahres geltend zu machen.
VwGH 21.09.2006, 2004/15/0104
§ 108e Abs 3 EStG
Der Antrag auf Investitionszuwachsprämie ist bei einem über den 31.Dezember hinausreichenden Wirtschaftsjahr erst in der Abgabenerklärung des Folgejahres geltend zu machen.
VwGH 21.09.2006, 2004/15/0104