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Reugeld für Rücktritt vom Kaufvertrag nicht steuerpflichtig  

KurzinfoSWK 2007, K 4 Heft 7 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Die Einforderung eines Reugelds für den Rücktritt vom Kaufvertrag unterliegt keiner Steuerpflicht.

Rechtsgrundlagen: § 29 EStG

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