Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, welche Gruppengesellschaften im Rahmen der Gruppenbesteuerung die Möglichkeit der Firmenwertabschreibung in Anspruch nehmen dürfen. Dabei vertritt er die Ansicht , dass die Einschränkung auf die unmittelbare Beteiligung einen Systembruch in der Gruppenbesteuerung darstelle und auch dem Wortlaut des § 9 Abs 7 KStG widerspreche.