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Wellness- und Seminarleistungen als Hauptleistungen zur Beherbergungsleistung

SteuernSWK 2007, S 271 Heft 6 v. 15.2.2007

Rz 1200 UStR; § 10 Abs 2 Z 4 lit b UStG 1994

Der UFS Feldkirch qualifiziert die Bereitstellung von Seminarräumlichkeiten in einem Beherbergungsbetrieb als unselbständige Nebenleistung zur Beherbergung und bejaht Zugrundelegung des begünstigten Steuertarifs.

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