Rz 1200 UStR; § 10 Abs 2 Z 4 lit b UStG 1994
Der UFS Feldkirch qualifiziert die Bereitstellung von Seminarräumlichkeiten in einem Beherbergungsbetrieb als unselbständige Nebenleistung zur Beherbergung und bejaht Zugrundelegung des begünstigten Steuertarifs.