Zusammenfassung: Die Abzugsfähigkeit von ersetzten Kassafehlbeträgen als Werbungskosten setzt eine Bestätigung des Dienstgebers über die Ersatzpflicht voraus.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1994
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Zusammenfassung: Die Abzugsfähigkeit von ersetzten Kassafehlbeträgen als Werbungskosten setzt eine Bestätigung des Dienstgebers über die Ersatzpflicht voraus.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1994
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