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Nur bestätigter Ersatz von Kassafehlbeträgen führt zu Werbungskosten  

SteuernSWK 2007, S 60 Heft 3 v. 20.1.2007

Zusammenfassung: Die Abzugsfähigkeit von ersetzten Kassafehlbeträgen als Werbungskosten setzt eine Bestätigung des Dienstgebers über die Ersatzpflicht voraus.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1994

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