Zusammenfassung: Die Autoren behandeln die Frage der Rechnungslegung im Fall der Durchführung von Holzarbeiten im Ausland durch ein österreichisches Unternehmen und der Beaufsichtigung durch einen österreichischen Subunternehmer, verneinen resümierend aber die Anwendung des österreichischen Steuerregimes aufgrund des im Ausland gelegenen Leistungsorts.
Rechtsgrundlagen: § 3a Abs 6 UStG