§ 14 Abs 2 VGSG; § 6 VGSG
Die Haltung von Apparaten setzt eine gemeinsame Anmeldung durch alle Mitunternehmer spätestens einen Tag vor der Anbringung der Apparate voraus.
VwGH 06.07.2006, 2004/15/0031
§ 14 Abs 2 VGSG; § 6 VGSG
Die Haltung von Apparaten setzt eine gemeinsame Anmeldung durch alle Mitunternehmer spätestens einen Tag vor der Anbringung der Apparate voraus.
VwGH 06.07.2006, 2004/15/0031