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Keine Liebhaberei bei atypisch stiller Beteiligung infolge Unwägbarkeiten  

SteuernSWK 2007, S 70 Heft 3 v. 20.1.2007

Zusammenfassung: Die konkursbedingte vorzeitige Beendigung eines Beteiligungsverhältnisses hat keinen Einfluss auf die Qualifikation der Beteiligung als Einkunftsquelle.

Schlagwörter:

atypisch stille Beteiligung; Konkurs; vorzeitige Beendigung der Beteiligung; Unwägbarkeit; Einkunftsquelle; Liebhaberei; Versteuerung des Veräußerungsgewinns; Steuern vom Einkommen und Ertrag

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