§ 250 Abs 1 lit c BAO; § 279 Abs 3 BAO
In dem Beitrag wird ein Erkenntnis des VwGH besprochen, in dem dieser die Zulässigkeit eines Vergleichabschlusses über Steueransprüche beim Erörterungstermin vor dem UFS verneinte. Dargelegt werden darauf aufbauend die zulässigen Streitbeilegungsmethoden.