Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich der Problematik, dass das BMF beim Verzicht auf eine entnahmebedingte Forderung eine Bareinlage mit nachfolgender Tilgung unterstellt, dies jedoch nach Ansicht des Autors uU nicht dem Gesetz entspricht. Er schildert einen Ausgangssachverhalt und legt anhand eines Beispiels seine Argumente dar.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 5 Z 2 UmgsStG