§ 308 Abs 1 BAO
Der VwGH entschied über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
VwGH 21.6.2007, 2007/15/0122
§ 308 Abs 1 BAO
Der VwGH entschied über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
VwGH 21.6.2007, 2007/15/0122