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Ist ein EuGH-Uteil tatsächlich eine neue Tatsache?

SteuernDr. Peter Pülzl, MMag. Verena Hörtnagl-SeidnerSWK 2007, S 1017 Heft 36 v. 15.12.2007

Zusammenfassung: In Zusammenhang mit einem Anlassfall zur Getränkesteuer gehen die Autoren auf die Frage ein, ob ein EuGH Urteil den Neuerungstatbestand nach § 303 Abs 4 BAO erfülle könne. Sie zeigen, wie die Behörde im gegenständlichen Fall argumentierte und nehmen sodann dazu Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 4 BAO

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