Zusammenfassung: Die Autoren widmen ihren Beitrag einer Verwaltungspraxis, wonach für die Steuerfreiheit bei einer Teilveräußerung einer internationalen Schachtelbeteiligung der veräußerte Anteil nicht einer qualifizierten Beteiligung entsprechen muss. Sie gehen auf die einschlägigen Entscheidungen des UFS Klagenfurt und des FA Linz ein.
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