Zusammenfassung: Der Autor geht auf die Bedenken der Wirtschaft ein, dass bei der Lieferkondition gemäß Incoterms " DDP" aufgrund des § 3 Abs 9 UStG der ausländische Lieferer zwangsläufig Schuldner der EUSt wird und damit vorsteuerabzugsberechtigt ist. Diese Problematik wird aus Sicht des Zollrechts beleuchtet
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 9 UStG