§ 2 Z 5 KVG
Die Autoren behandeln eine kürzlich ergangene EuGH Entscheidung zum Thema Sitzverlegung und Gesellschaftsteuer. Fraglich war, ob eine Verlegung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft in das Inland Gesellschaftsteuer auslöst. Dem Leser werden Ausgangsfall und Vorlagefrage, sowie die Würdigung durch den EuGH geschildert.