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EuGH: Keine Gesellschaftsteuerpflicht bei Verlegung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft ins Inland

SteuernDr. Gernot Aigner, Mag. Johann WiedlroitherSWK 2007, S 966 Heft 34 und 35 v. 5.12.2007

§ 2 Z 5 KVG

Die Autoren behandeln eine kürzlich ergangene EuGH Entscheidung zum Thema Sitzverlegung und Gesellschaftsteuer. Fraglich war, ob eine Verlegung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft in das Inland Gesellschaftsteuer auslöst. Dem Leser werden Ausgangsfall und Vorlagefrage, sowie die Würdigung durch den EuGH geschildert.

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