Der Beitrag behandelt ein Judikat des EuGH zum Thema Steuerpflicht. Konkret ging es um die Frage, ob ein Alleingesellschafter und einziger Geschäftsführer einer GmbH steuerpflichtig iS der 6. MWSt-RL ist, oder ob die Arbeit, die er für die Gesellschaft verrichtet, dieser zuzurechnen ist. Die Autorin schildert den Sachverhalt und erklärt das ergangene Urteil. Abschließend legt sie die Konsequenzen dar, die das Urteil für die umsatzsteuerliche Beurteilung in Österreich haben wird.