§ 52 Abs 2 BewG
Die VwGH Entscheidung betrifft die Flächenwidmung und die Zurechnung eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks zum Grundvermögen.
VwGH 2006/14/0032
§ 52 Abs 2 BewG
Die VwGH Entscheidung betrifft die Flächenwidmung und die Zurechnung eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks zum Grundvermögen.
VwGH 2006/14/0032