Zusammenfassung: Der Autor beschreibt ein steuerrechtliches Vefahren, das bis vor den VfGH getragen wurde. Die beschwerte Partei sah sich durch die Anwendung von § 26 Z 2 lit d KStG in einem verfassungsgesetzlich gewährleistetem Recht beschwert. Der VfGH lehnte die Behandlung der Beschwerde ab. Der Autor analysiert die Gründe für die Ablehnung und zeigt in Anmerkungen mögliche Konsequenzen des VfGH-Beschlusses.