§ 7 Abs 1 GEG 1962
Weder der Kostenbeamte noch der VwGH sind zur Überprüfung der Rechtsgültigkeit von Kostenentscheidungen legitimiert.
VwGH 24.4.2007, 2003/17/0195
§ 7 Abs 1 GEG 1962
Weder der Kostenbeamte noch der VwGH sind zur Überprüfung der Rechtsgültigkeit von Kostenentscheidungen legitimiert.
VwGH 24.4.2007, 2003/17/0195