Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt zunächst die Gründe und Anliegen für das Schaffen des UFS im Jahre 2003, welche Ziele erfolgreich umgesetzt werden konnten, und zieht dann Resümee. Sie schildert mögliche Auswirkungen der bevostehenden Verfassungs- und Verwaltungsreform auf den UFS und bezieht Stellung zu der geplanten Eingliederung des UFS in ein einheitliches Bundesverwaltungsgericht 1. Instanz.
Rechtsgrundlagen: UFSG