§ 2 Z 4 GGG
Keller- oder Dachbodenräume, deren Nutzung als Wohn- oder Geschäftsräumlichkeit möglich ist, sind bei der Bestimmung der Nutzungsfläche zu berücksichtigen.
VwGH 19.4.2007, 2004/16/0042
§ 2 Z 4 GGG
Keller- oder Dachbodenräume, deren Nutzung als Wohn- oder Geschäftsräumlichkeit möglich ist, sind bei der Bestimmung der Nutzungsfläche zu berücksichtigen.
VwGH 19.4.2007, 2004/16/0042