Zusammenfassung: Im Artikel wird der Frage nachgegangen, wie ein Gewinn aus der Versicherungsentschädigung bei Betriebsbeendigung infolge höherer Gewalt steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist. Die Autoren prüfen, ob ein Veräußerungsgewinn im Sinne des § 24 EStG oder § 25 GSVG vorliegt und liefern im Anschluss eine Antwort auf die Frage der Besteuerung.
Rechtsgrundlagen: § 24 EStG; § 25 GSVG