§ 184 BAO
Der Steuerschuldner kann im Fall von formell unrichtigen Geschäftsbüchern und -aufzeichnungen die Schätzung durch den Nachweis der sachlichen Richtigkeit verhindern.
VwGH 06.07.2006, 2006/15/0183
§ 184 BAO
Der Steuerschuldner kann im Fall von formell unrichtigen Geschäftsbüchern und -aufzeichnungen die Schätzung durch den Nachweis der sachlichen Richtigkeit verhindern.
VwGH 06.07.2006, 2006/15/0183