§ 12 AbgEO; § 30 Abs 2 VwGG
Die Beantragung der aufschiebenden Wirkung für eine Beschwerde beim VwGH ist nicht als Geltendmachung einer Einwendung zu qualifizieren.
VwGH 06.07.2006, 2006/15/0189, 0190
§ 12 AbgEO; § 30 Abs 2 VwGG
Die Beantragung der aufschiebenden Wirkung für eine Beschwerde beim VwGH ist nicht als Geltendmachung einer Einwendung zu qualifizieren.
VwGH 06.07.2006, 2006/15/0189, 0190