Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur DBA-rechtlichen Einstufung der beim Mobilienleasing entstehenden Einkünfte als Unternehmensgewinne oder aber als Unternehmensgewinne Stellung und beschreibt den Anwendungsbereich der Quellensteuerbestimmung.
Rechtsgrundlagen: Art 12 OECD-MA; Art 7 OECD-MA