Zusammenfassung: Der Autor unterzieht eine Entscheidung des UFS, in der dieser die Bindungswirkung und den Rechtsquellenstatus der Vereinsrichtlinien und der " Richtlinien des Kontrollausschusses für die Verwaltung der besonderen Bundessportförderungsmittel" (der sogenannten Sporttotorichtlinien) verneinte und die Gesetzwidrigkeit der Reisekostenersätze gemäß der Vereinsrichtlinien feststellte, einer kritischen Analyse.