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Zuschläge als verdeckte Gewinnausschüttung

SteuernSWK 2007, S 799 Heft 29 v. 10.10.2007

Zusammenfassung: Der BFH qualifiziert die Zuwendung von Zuschlägen für Sonn-, Feiertags-, Mehr- und Nachtarbeit an einen nicht beherrschenden Gesellschafter und leitenden Angestellten einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung.

Schlagwörter:

nicht beherrschender Gesellschafter; leitender Angestellter einer GmbH; Gewinntantieme; Zuschläge für Sonntagsarbeit; Mehrarbeit; Nachtarbeit; verdeckte Gewinnausschüttung;

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