§ 42 UmgrStG
Der VwGH konkretisiert die Bestimmungsmerkmale einer Vertragsübernahme und erläutert, dass diese gebührenrechtlich als Abschluss eines neuen Rechtsgeschäfts zu qualifizieren ist.
VwGH 29.3.2007, 2004/16/0185
§ 42 UmgrStG
Der VwGH konkretisiert die Bestimmungsmerkmale einer Vertragsübernahme und erläutert, dass diese gebührenrechtlich als Abschluss eines neuen Rechtsgeschäfts zu qualifizieren ist.
VwGH 29.3.2007, 2004/16/0185