Zusammenfassung: Der Autor unterzieht eine Entscheidung des UFS Wien, in der dieser darlegte, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten umfassender Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben die Ausbildung zur künftigen Ausübung eines Hauptberufs voraussetze, einer kritischen Analyse. Pülzl vertritt die Meinung, dass diese Rechtsansicht weder mit einfachgesetzlichen Vorgaben noch dem verfassungsgesetzlich gebotenen Sachlichkeitsgrundsatz in Einklang zu bringen sei und bejaht auch die Abzugsfähigkeit der Kosten von Ausbildungsmaßnahmen, die der künftigen Ausübung einer Nebenbeschäftigung dienen.