§ 14 Abs 2 VGSG
Die Abschaltung eines Spielapparates in einem Gastgewerbebetrieb stellt eine reversible Maßnahme dar und hat nicht die Beendigung der Spielbereitschaft zur Folge.
VwGH 29.3.2007, 2005/15/0088
§ 14 Abs 2 VGSG
Die Abschaltung eines Spielapparates in einem Gastgewerbebetrieb stellt eine reversible Maßnahme dar und hat nicht die Beendigung der Spielbereitschaft zur Folge.
VwGH 29.3.2007, 2005/15/0088