Zusammenfassung: Der Autor unterzieht eine Entwurfsvorlage für ein Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz und die darin vorgesehene Implementierung eines zweistufigen Verwaltungsgerichtsverfahrens durch Einrichtung eines Bundes- und neun Landesverwaltungsgerichten einer kritischen Analyse. Kritik übt er insbesondere an der verschleierten Wiedereinführung eines Neuerungsverbots und der Beschränkung der Ermessensprüfung.