§ 80 BAO
Während des Konkursverfahrens ist eine Abgabenfestlegung gegenüber dem Masseverwalter erforderlich, der als Vertreter des Gemeinschuldners fungiert.
VwGH 29.3.2007, 2005/15/0130
§ 80 BAO
Während des Konkursverfahrens ist eine Abgabenfestlegung gegenüber dem Masseverwalter erforderlich, der als Vertreter des Gemeinschuldners fungiert.
VwGH 29.3.2007, 2005/15/0130