§ 33 TP 8 Abs 2 Z 1 GebG
Kreditverträge gegen die Verpfändung von Waren oder Wertpapieren sind gebührenpflichtig, da sie nicht von der Ausnahmeregelung des § 33 TP 8 Abs 2 Z 1 GebG umfasst sind.
VwGH 29.3.2007, 2005/16/0108
§ 33 TP 8 Abs 2 Z 1 GebG
Kreditverträge gegen die Verpfändung von Waren oder Wertpapieren sind gebührenpflichtig, da sie nicht von der Ausnahmeregelung des § 33 TP 8 Abs 2 Z 1 GebG umfasst sind.
VwGH 29.3.2007, 2005/16/0108