§ 13 ErbStG
Unter der Voraussetzung der Schlechtgläubigkeit trifft die Empfänger des vor der Sicherstellung der Berichtigung der Steuerschuld ausgehändigten Nachlassvermögens eine persönliche Haftung.
VwGH 28.2.2007, 2006/16/0190
§ 13 ErbStG
Unter der Voraussetzung der Schlechtgläubigkeit trifft die Empfänger des vor der Sicherstellung der Berichtigung der Steuerschuld ausgehändigten Nachlassvermögens eine persönliche Haftung.
VwGH 28.2.2007, 2006/16/0190