§ 211 Abs 1 lit d BAO
Durch die Befugnis des Bestandgebers zur Selbstbemessung und Entrichtung der Gebührenschuld erhält dieser nicht den Status einer empfangsberechtigten Kasse.
VwGH 28.2.2007, 2006/16/0184
§ 211 Abs 1 lit d BAO
Durch die Befugnis des Bestandgebers zur Selbstbemessung und Entrichtung der Gebührenschuld erhält dieser nicht den Status einer empfangsberechtigten Kasse.
VwGH 28.2.2007, 2006/16/0184