Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur Beurteilung des Eintritts der Rechnungslegungspflicht im Anwendungsbereich des UGB Stellung und verweist auf Unklarheiten bei der Auslegung der Übergangsregelung des § 907 Abs 16 Satz 3 UGB, der die Zugrundelegung der Umsatzgrenzen des § 125 Abs 1 lit a BAO zur Feststellung der Vollkaufmannseigenschaft nur " im Zweifel" vorsieht. Nach Ansicht des Verfassers wurde diese Unsicherheit auch durch Rz 430n EStR insbesondere in Hinblick auf EEGs nicht hinreichend behoben.