Zusammenfassung: Der UFS nimmt zu den Abgrenzungsmerkmalen zwischen einer Geschäftsraummiete und einer Unternehmenspacht Stellung und erläutert, dass die Ausbedingung einer Betriebspflicht ein gewichtiges Indiz für eine Unternehmenspacht darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 24 EStG