§ 24 EStG
Da der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters die Abgeltung künftiger Provisionen bezweckt, kann die Ausgleichszahlung nicht dem Verkaufs- oder Aufgabegewinn zugerechnet werden.
VwGH 29.3.2007, 2006/15/0297
§ 24 EStG
Da der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters die Abgeltung künftiger Provisionen bezweckt, kann die Ausgleichszahlung nicht dem Verkaufs- oder Aufgabegewinn zugerechnet werden.
VwGH 29.3.2007, 2006/15/0297