Zusammenfassung: Der Autor nimmt kritisch Bezug auf einen Beitrag von Kraft-Kinz/Klostermann/Posautz (SWK 17/18/2007), in dem diese am Beispiel von Incentive-Reisen in der Pharmabranche die Frage der Abzugsfähigkeit der mit Incentives in Zusammenhang stehenden Kosten behandelten. Im Gegensatz zu den dabei zur Geltung gebrachten Rechtsansichten vertritt Vock die Ansicht, dass die bezahlte Teilnahme an einem Ärztekongress nicht als Incentive-Reise zu qualifizieren ist. Weiters bejaht Vock die Abzugsfähigkeit der anfallenden Fahrt- bzw Flugspesen als Betriebsausgaben, während er aber die Abzugsfähigkeit der bewirtungs- und Beherbergungsspesen ablehnt.