§ 27 Z 1 AngG
Die Offenlegung von Zweifeln an der Gesetzmäßigkeit des Dienstgeberverhaltens (in concreto: Nichtberücksichtigung von Bilanzierungsgrundsätzen) in einer Sachverhaltsdarstellung an eine dem Dienstgeber übergeordnete Stelle rechtfertigt die Entlassung des Dienstnehmers.