§ 22 Abs 1 BAO
Die Geltendmachung einer Berufung im vollem Umfang ist auch gegen einen Bescheid, dessen Spruch die Endgültigerklärung eines vorläufigen Bescheides vorsieht, zulässig.
VwGH 1.3.2007, 2006/15/0070
§ 22 Abs 1 BAO
Die Geltendmachung einer Berufung im vollem Umfang ist auch gegen einen Bescheid, dessen Spruch die Endgültigerklärung eines vorläufigen Bescheides vorsieht, zulässig.
VwGH 1.3.2007, 2006/15/0070