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Gewinnzusagen: Müssen Rechtsschutzversicherungen Klagen decken? .

WirtschaftSWK 2007, W 123 Heft 25 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Das HG Wien prüft, ob die Rechtsschutzversicherung bezüglich der Einklagung unlauterer Gewinnzusagen eine Deckungspflicht trifft.

Rechtsgrundlagen: § 5j KSchG

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