Zusammenfassung: Der UFS beschreibt die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit der Mehrkosten für ein auswärtiges Studium eines Kindes und nimmt zur Beurteilung der Gleichwertigkeit einer im Einzugsbereich des Wohnorts gelegenen Ausbildungsstelle Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 8 EStG