vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiederaufnahme Neuhervorkommen von Tatsachen

SteuernUFSSWK 2007, S 712 Heft 25 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist nur bezüglich des jeweiligen Verfahrens zu prüfen. Ein behördliches Verschulden an der unterlassenen Ermittlung maßgeblicher Tatsachen schließt die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme nicht aus.

Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 4 BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!