Zusammenfassung: Der Autor nimmt die Entscheidung des EuGH in der Rs Lakebrink, in der dieser die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme eines negativen Progressionsvorbehalts im Quellenstaat durch nichtansässige Gemeinschaftsbürger beschreibt, zum Anlass, um sich mit der Gemeinschaftsrechtskonformität der in § 1 Abs 4 ESTG normierten fingierten unbeschränkten Steuerpflicht auseinander zu setzen.