§ 209 Abs 1 BAO
Nur eine nach außen offenkundige behördliche Geltendmachung eines Steueranspruchs kann eine Verjährungsunterbrechung begründen.
VwGH 28.2.2007, 2005/16/0066
§ 209 Abs 1 BAO
Nur eine nach außen offenkundige behördliche Geltendmachung eines Steueranspruchs kann eine Verjährungsunterbrechung begründen.
VwGH 28.2.2007, 2005/16/0066