§ 177 Abs 1 FinStrG
der VwGH konkretisiert die Voraussetzungen für einen Aufschub des Strafvollzugs durch die erstinstanzliche Finanzstrafbehörde.
VwGH 22.2.2007, 2005/14/0022
§ 177 Abs 1 FinStrG
der VwGH konkretisiert die Voraussetzungen für einen Aufschub des Strafvollzugs durch die erstinstanzliche Finanzstrafbehörde.
VwGH 22.2.2007, 2005/14/0022